Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften
Das „Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften“ (LFI) wird getragen von der „Ludwig-Fröhler-Gesellschaft zur Förderung der Handwerkswissenschaften e.V.“ (LFG). Es wurde am 10. September 1953 als „Handwerksrechtsinstitut München e.V.“ gegründet, und änderte auf Grund eines Mitgliederbeschlusses vom 21. September 1999 seine Bezeichnung zu Ehren des 1995 verstorbenen langjährigen Institutsleiters, Herrn Universitätsprofessor Dr. Ludwig Fröhler, der sich um das Handwerk und das Handwerksrecht besonders verdient gemacht hatte.
Handwerksbetriebe müssen sich in einem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld bewähren. Die Aufgabe des LFI und seinen beiden Bereichen für Handwerkswirtschaft und Handwerksrecht besteht darin, sie zum einen mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Rüstzeug auszustatten, um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zum anderen hilft es ihnen, durch die wissenschaftliche Untersuchung grundsätzlicher Rechtsfragen des Handwerks und durch Rechtsauskünfte an Handwerksorganisationen, den rechtlichen Rahmen zu ihren Gunsten zu nutzen.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich besteht das Ziel, das Handwerk mit empirischen Erkenntnissen und Führungsinstrumenten auszustatten, die für eine auch wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit erforderlich sind. Dabei liegen die Schwerpunkte auf den Gebieten
Kostenrechnung, Bilanzierung und Controlling,
Finanzierung und Marketing,
Personalmanagement,
Strategische Unternehmensführung,
Betriebswirtschaftliche Beraterqualifizierung.
Die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Forschungsarbeiten werden in unmittelbar anwendbare Instrumente umgesetzt und über Veröffentlichungen sowie Beraterseminare in das Handwerk transferiert. Auf diesem Weg erhalten die Betriebe die Möglichkeit, die neuesten betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und Instrumente in einer für sie geeigneten Weise zu nutzen.
Die Untersuchung rechtlicher Grundsatzfragen im Handwerk bezieht sich auf das
Handwerks- und Gewerberecht,
Berufsbildungsrecht,
Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht,,
Europarecht,
Abgabenrecht,
Erstellen von Gutachten zu Gesetzentwürfen, Verwaltungsanordnungen und Erlassen, die sich auf das Handwerk auswirken können,
Überprüfen handwerkspolitischer Anliegen hinsichtlich ihrer rechtlichen Durchführbarkeit.
Das LFI behandelt vor allem Rechtsprobleme, welche die Kapazität der Rechtsabteilungen der Handwerkskammern sowie handwerklichen Fachverbände übersteigen und von grundlegender Bedeutung sind. Seine Forschungsergebnisse gehen auch in Gesetzentwürfe ein; seine Auskünfte sind oft richtungweisend für die weitere Gesetzesinterpretation. Zugunsten der einzelnen Betriebe wirkt es über die rechtliche Beratung der Handwerksorganisationen, die ihrerseits dem einzelnen Handwerker und seinen Mitarbeitern unmittelbar Rechtsauskunft erteilen.